AGBs

Magdalena Koegler
Hebamme
Gut Batzenhof
76227 Karlsruhe
– nachfolgend Hebamme genannt-

Stand: 10.03.2019

§ 1 Kursangebot der Hebamme
Alle ausgeschriebenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt.

§ 2 Kursort
Die Hebamme behält es sich vor den Kursort in einem zumutbaren Umkreis des ausgeschriebenen Kursortes („Kursraum“ Thomashofstraße 27, 76228 Karlsruhe) zu verlegen.

§ 3 Zahlung der Kursgebühren
Grundsätzlich steht Ihnen die Zahlart Rechnung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Zahlungen lediglich von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU) akzeptiert werden. Etwaige Kosten einer Geld-Transaktion sind von Ihnen zu tragen.

§ 4 Vertragsschluss
Eine Anmeldung/Buchung zu Kursen kann ausschließlich online über die Kurs-Buchungsfunktion auf der Homepage https://www.hebamme-kursraum.de erfolgen.
Die Bestätigung & Rechnung der Kursplatzreservierung kann wie folgt erfolgen:
per Email
per automatisierter Email der Kurs-Buchungsfunktion
Die Bestätigung der Buchung stellt lediglich eine Kursplatzreservierung da. Eine verbindliche Teilnahmemöglichkeit wird erst nach der Zahlung der Gebühr innerhalb der vorgegebenen Frist von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung möglich. Wird die Gebühr nicht innerhalb der vorgegebenen Frist bezahlt, verfällt der Anspruch auf einen Kursplatz ohne weitere Information.

§ 5 Rücktritt/Widerruf
Die Hebamme kann vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurücktreten oder den Kurs verlegen, wenn die von ihr in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, oder aus anderen wichtigen Gründen (unvorhersehbare Erkrankung des Referenten oder jeglicher Fall höherer Gewalt).
Bei Absage einer Veranstaltung durch die Hebamme erhält der Teilnehmer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Entrichtete Kursgebühren werden zurückerstattet. Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers darüber hinaus gegen die Hebamme sind in jedem Falle ausgeschlossen.

Ein Widerruf der Kursanmeldung ist bis 9 Wochen vor Beginn des Kurses ohne Angabe von Gründen unter voller Erstattung der Kursgebühr möglich. Bei Widerruf bis 6 Wochen vor Kursbeginn sind 50% der Kursgebühr zu entrichten. Bei späterem oder ganz ausbleibendem Widerruf ist die volle Kursgebühr auch dann zu entrichten, wenn der Kurs nicht wahrgenommen wird. Bei Widerruf wird unabhängig von der Kursgebühr, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30€, für den Verwaltungsaufwand fällig. Diese wird privat in Rechnung gestellt.
Abwesenheit vom Kurs ohne vorliegende fristgerechte Abmeldung zieht die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurspreise nach sich. Ein Nachholen von nicht wahrgenommenen Kursstunden ist nicht möglich.
Handelt es sich um Kursgebühren, welche die Hebamme mit der Krankenkasse abrechnet, ist die Teilnehmerin verpflichtet, die anfallenden Gebühren privat zu bezahlen.
Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sich oder weitere Dritte Personen durchgeführt hat.

§ 6 Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern
Die Hebamme übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe.

§ 7 Beschädigung von Eigentum von Kursteilnehmern
Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmern (z.B. Brillen, Mobiltelefone), wenn dieses während der Übungen beschädigt wird.
Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 8 Beschädigung der Gesundheit
Die Kursteilnehmer informieren die Hebamme über evtl. bestehende körperliche und gesundheitliche Einschränkungen, die einer Teilnahme an einem Kurs entgegensteht. Auch wenn diese für nur geringfügig gehalten werden.
Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.
Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art ist Karlsruhe.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit sind die Vertragspartner verpflichtet, eine Regelung zu finden, welche der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.